Oberverwaltungsgericht Münster stoppt Testlauf für Hygiene Ampel in NRW

dpa, 12.12.16 14:46

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Münster – Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat den Testlauf für die geplante landesweite „Hygiene-Ampel“ gestoppt. Die bisherige Rechtslage erlaube keine pauschale Weitergabe der Ergebnisse von amtlichen Lebensmittelkontrollen, entschieden die Richter am Montag.

Die Veröffentlichung einer bloßen Punktwertung schaffe keine Transparenz, sondern vernebele. Neun Gastronomen aus Duisburg und Bielefeld klagten erfolgreich gegen das Pilotprojekt.

Seit 2013 erproben die Verbraucherzentralen das Kontrollbarometer für Gaststätten in diesen beiden Pilotkommunen. Im Internet und in einer App ist in einer Farbskala ersichtlich, wie die Restaurants und Imbisse jeweils abgeschnitten haben.

Grün zeigt dabei gute Ergebnisse an, Rot eine Vielzahl von Mängeln, Gelb liegt dazwischen. – dpa